Rechtsprechung
   OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8121
OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14 (https://dejure.org/2014,8121)
OLG München, Entscheidung vom 22.04.2014 - 34 Wx 134/14 (https://dejure.org/2014,8121)
OLG München, Entscheidung vom 22. April 2014 - 34 Wx 134/14 (https://dejure.org/2014,8121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
    Auch bei Belastung des ganzen Grundstücks ist die Ausübung auf einen begrenzten Bereich des Grundstücks beschränkbar (vgl. BGH NJW 2002, 3021; Palandt/Bassenge § 1018 Rn. 7).

    Die Ausübungsbeschränkung muss entweder als Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich festgelegt worden sein oder aber auf der dem Berechtigten überlassenen tatsächlichen Ausübung beruhen (vgl. BGH NJW 2002, 3021; Palandt/Bassenge § 1018 Rn. 7).

    Außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH und Demharter aaO.; siehe auch BGH NJW 2002, 3021/3022).

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
    Dabei ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abzustellen, wie er sich aus dem Grundbuch und der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (z. B. BGHZ 113, 374/378; Demharter GBO 29. Aufl. § 19 Rn. 28 m.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2013 - 8 W 173/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Antragsrecht eines Miterben bei angeordneter

    Auszug aus OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
    Von der Beschwerdebefugnis auch einzelner Mitglieder der in Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragenen Berechtigten ist auszugehen (vgl. Meikel/Böttcher § 22 Rn. 88; vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2014, 18).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
    Es ist zwar nach der Kartenlage denkbar, den beschriebenen Weg auch ohne Tangierung des Flurstücks xxx zu erreichen; jedoch verlangt der Unrichtigkeitsnachweis des § 22 GBO, dass der Antragsteller lückenlos alle - nicht rein theoretische - Möglichkeiten auszuräumen hat, die der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit genügt nicht (etwa BayObLGZ 1985, 225/228; 1995, 413/415 f.; Hügel/Holzer § 22 Rn. 59/60).
  • BayObLG, 20.06.1985 - BReg. 2 Z 146/84

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch Nichtausübung

    Auszug aus OLG München, 22.04.2014 - 34 Wx 134/14
    Es ist zwar nach der Kartenlage denkbar, den beschriebenen Weg auch ohne Tangierung des Flurstücks xxx zu erreichen; jedoch verlangt der Unrichtigkeitsnachweis des § 22 GBO, dass der Antragsteller lückenlos alle - nicht rein theoretische - Möglichkeiten auszuräumen hat, die der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit genügt nicht (etwa BayObLGZ 1985, 225/228; 1995, 413/415 f.; Hügel/Holzer § 22 Rn. 59/60).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Im ersteren Fall sind für die notwendige Bestimmtheit der in das Grundbuch aufgenommene Eintragungsvermerk und die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB) entscheidend; außerhalb der Eintragung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG München, NotBZ 2014, 346; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1991 - V ZB 13/90, BGHZ 113, 374).

    Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Betracht kommen, wenn die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen; ansonsten wird ein Unrichtigkeitsnachweis in der Regel nicht zu erbringen sein, denn das Grundbuchamt darf von sich aus keine Ermittlungen anstellen und im Übrigen nur urkundliche Nachweise berücksichtigen (OLG München, NotBZ 2014, 346).

  • OLG München, 15.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wegen inhaltlicher

    a) Eine Eintragung ist als inhaltlich unzulässig von Amts wegen gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung der Eintragung aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BGH FGPrax 2015, 5; Senat vom 7.9.2017, 34 Wx 134/14 = FGPrax 2018, 12; BayObLG …

    Eine Eintragung kann vor allem dann ein Recht nicht zum Entstehen bringen und daher (von Anfang an) rechtlich unwirksam sein, wenn sie ein nicht eintragungsfähiges Recht, ein Recht mit einem nicht erlaubten Inhalt oder ein Recht ohne den gesetzlich gebotenen Inhalt verlautbart (BGH BeckRS 2018, 25584; Senat vom 7.9.2017, 34 Wx 134/14 = FGPrax 2018, 12).

  • OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

    Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Fällen in Betracht kommen, in denen die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen, weil ein Unrichtigkeitsnachweis in der erforderlichen grundbuchmäßigen Form (§ 29 GBO) in der Regel nicht zu erbringen sein wird und das Grundbuchamt von sich aus keine Ermittlungen anstellen darf (vgl. Senat vom 22.4.2014, 34 Wx 134/14, juris).
  • OLG München, 16.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit von Amts wegen

    a) Eine Eintragung ist als inhaltlich unzulässig von Amts wegen gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen, wenn ein Recht mit dem Inhalt oder in der Ausgestaltung der Eintragung aus Rechtsgründen nicht bestehen kann (BGH FGPrax 2015, 5; Senat vom 7.9.2017, 34 Wx 134/14 = FGPrax 2018, 12; BayObLG …

    Eine Eintragung kann vor allem dann ein Recht nicht zum Entstehen bringen und daher (von Anfang an) rechtlich unwirksam sein, wenn sie ein nicht eintragungsfähiges Recht, ein Recht mit einem nicht erlaubten Inhalt oder ein Recht ohne den gesetzlich gebotenen Inhalt verlautbart (BGH BeckRS 2018, 25584; Senat vom 7.9.2017, 34 Wx 134/14 = FGPrax 2018, 12).

  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

    2 Z 37/87">NJW-RR 1987, 1101/1102; BayObLGZ 1954, 286/291; Senat vom 22.4.2014, 34 Wx 134/14 = NotBZ 2014, 346; Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 1026 Rn. 2; MüKo/Joost BGB 6. Aufl. § 1026 Rn. 2 f.; Staudinger/Mayer BGB Bearb. 2009 § 1026 Rn. 6 und 9 f.; Demharter GBO 29. Aufl. § 22 Rn. 18 und § 84 Rn. 7; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 22 Rn. 56; Meikel/Morvilius GBO 11. Aufl. Einl. B Rn. 372; Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT Rn. III 418 bis 420).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2019 - 5 W 9/19

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches nach mehrfacher Teilung des belasteten

    Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Betracht kommen, wenn die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen; ansonsten wird ein Unrichtigkeitsnachweis in der Regel nicht zu erbringen sein, denn das Grundbuchamt darf von sich aus keine Ermittlungen anstellen und im Übrigen nur urkundliche Nachweise berücksichtigen (Senat, a.a.O.; OLG München, NotBZ 2014, 346; Meikel/Böhringer, GBO 11. Aufl., § 46 Rn. 95).
  • OLG Bamberg, 19.06.2017 - 8 W 20/17

    Zwischenverfügung von Grundbuchrechtspfleger- Beanstandung eines

    Im zweiten Fall wird eine Grundbuchberichtigung ohne Bewilligung des Betroffenen nur in Fällen in Betracht kommen, in denen die äußeren Umstände für jedermann offen zutage liegen, weil ein Unrichtigkeitsnachweis in der erforderlichen grundbuchmäßigen Form (§ 29 GBO) in der Regel nicht zu erbringen sein wird und das Grundbuchamt von sich aus keine Ermittlungen anstellen darf (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.04.2014, Az.: 34 Wx 134/14, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht